Gründet eine ausländische Gesellschaft in Deutschland eine operativ tätige Tochtergesellschaft, wird sich irgendwann aus unternehmerischer Sicht die Frage stellen, ob die Tochtergesellschaft eigene Arbeitnehmer anstellt oder diese über die Muttergesellschaft beziehen kann. In dieser Situation sollte jedenfalls die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung bedacht werden, dessen Vorteile und Risken wir in diesem Beitrag kurz darstellen möchten.
Direktanstellung bei der deutschen Tochtergesellschaft
Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die deutsche Tochtergesellschaft mit eigenen Arbeitnehmern ein Dienstverhältnis nach deutschem Recht begründet. Sofern die Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, wären diese dort sozial- und rentenversicherungspflichtig, die Tochtergesellschaft entsprechend verpflichtet, diese Beiträge abzuführen. Auch wäre – unter gewissen Umständen – das deutsche Kündigungsschutzgesetz anwendbar, was eine bedarfsabhängige und nur vorübergehende Beschäftigung von Arbeitnehmern erschweren würde.
Alternative: Arbeitnehmerüberlassung durch die Muttergesellschaft
Als Alternative zur Direktanstellung durch die Tochtergesellschaft sollte die Überlassung von Arbeitnehmern durch die ausländische Mutter in Erwägung gezogen werden.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber (Verleiher – hier die Mutter) einem Dritten (Entleiher – hier die Tochter) für eine begrenzte Zeit überlassen. Der Entleiher muss dabei aus einem Mitgliedstaat der EU stammen und benötigt für die Überlassung in Deutschland eine Erlaubnis.
Durch die Arbeitnehmerüberlassung kann erreicht werden, dass bei der ausländischen Muttergesellschaft nach ausländischem Recht angestellte Arbeitnehmer flexibel und projektbezogen an die Tochter überlassen werden können. Dies hat den großen Vorteil, dass die Muttergesellschaft für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Ausland verantwortlich bleibt, welche unter Umständen niedriger sein können.
Risiken der Arbeitnehmerüberlassung
Zwar ist die Arbeitnehmerüberlassung eine sinnvolle Alternative zur Direktanstellung von Arbeitnehmern, sie ist jedoch auch mit Risiken verbunden, welche unbedingt beachtet werden sollten.
Zum Beispiel gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung zeitliche Höchstgrenzen, welche nicht überschritten werden dürfen.
Aufgrund des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen zudem bestimmte deutsche Sozialstandards garantiert werden (Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Obergrenzen für die Arbeitszeit usw.) und dasselbe Arbeitsentgelt bezahlt werden, welches der Entleiher einem vergleichbaren eigenen deutschen Arbeitnehmer zahlt.
Weiter kann eine Überlassung auch dazu führen, dass in betriebsrechtlicher Hinsicht ein sogenannter gemeinsamer Betrieb entsteht. Dieser wird vermutet, wenn verschiedene Unternehmen, welche formal betrachtet jeweils Arbeitgeber sind, zur gemeinsamen Zweckverfolgung einen einheitlichen Leistungsapparat unter gemeinsamer Leitung unterhalten. Dies kann dazu führen, dass im deutschen Tochterunternehmen der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes ungewollt eröffnet wird und dadurch unternehmerische Entscheidungen erschwert werden. Diese Risiken sollten im Vorfeld durch eine sorgfältige Planung und Beratung gedämmt werden.
Haben Sie zu dem Thema weitere Fragen? Wir beraten sie gerne individuell über die rechtlichen Möglichkeiten.