Die Kommanditgesellschaft ist eine in Deutschland aufgrund ihrer Vielseitigkeit sehr beliebte Rechtsform in der Gestalt einer Personengesellschaft und wird meist in der Sonderform als GmbH & Co. KG verwendet.
- Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich aus einem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und zusätzlich mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten), zusammensetzt. Die KG wird von dem voll haftenden Komplementär im Rahmen der Geschäftsführung geleitet. Großer Vorteil der KG ist, dass es sich um eine Personengesellschaft mit (zumindest teilweiser) beschränkter Haftung handelt. - Vorteile einer Kommanditgesellschaft
Als Personengesellschaft unterliegt die KG weniger strengen Vorschriften als eine Kapitalgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag einer KG bedarf beispielsweise keiner notariellen Beurkundung, die Gesellschafter einer KG können die Höhe des Kommanditkapitals frei bestimmen.
Durch die Sonderform der GmbH & Co. KG, bei welcher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als unbeschränkt haftende Komplementärin an der KG beteiligt ist, kann die Haftung der beteiligten natürlichen Personen auf ihre Kommanditeinlage beschränkt werden. Es handelt sich demnach bei der GmbH & Co. KG um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, was durch die richtige steuerliche und zivilrechtliche Gestaltung gerade im Bereich der Immobilienverwaltung wirtschaftlich äußerst attraktiv sein kann:
Einkünfte einer Personengesellschaft werden in steuerlicher Hinsicht anders als die einer Kapitalgesellschaft behandelt. Durch die sogenannte „gewerbliche Prägung bzw. Entprägung“ lässt sich die Besteuerung einer GmbH & Co. KG gezielt der einen oder der anderen Besteuerungsart unterwerfen, wodurch die im Einzelfall bestmögliche steuerliche Struktur erzielt werden kann.
Die einfachere Übertragbarkeit der Kommanditanteile führt zudem dazu, dass die KG ein sehr beliebtes Vehikel für die Veräußerung von Unternehmen oder für die familiäre Vermögensverwaltung bzw. Nachfolgeplanung ist. - „Ein-Mann-Personengesellschaft“ mit beschränkter Haftung
Während Personengesellschaften aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen müssen, kann die GmbH & Co. KG auch als sogenannte „Ein-Mann-Gesellschaft“ von nur einer einzigen natürlichen Person gegründet werden. Dies ist möglich, wenn die KG sämtliche Anteile der Komplementär-GmbH hält (die Einheits-GmbH & Co. KG) und die natürliche Person alleiniger Kommanditist ist.
Der größte Vorteil der Einheits-GmbH & Co. KG liegt darin, dass die gesamte Gesellschaft formfrei veräußert und übertragen werden kann. Überträgt ein Alleinkommanditist sämtliche, durch ihn gehaltene Kommanditanteile, werden somit mittelbar auch die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH formfrei übertragen.
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